Änderung des Flächenwidmungsplans - Auflage

Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Mgd. Waldegg

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldegg beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm (den Flächenwidmungsplan) für das gesamte Gemeindegebiet zu ändern. 

Der Entwurf der Änderung liegt am Gemeindeamt zur Einsichtnahme während der Parteienverkehrszeiten zwischen 11. Mai und 22. Juni 2026 auf. 

Alle betroffenen Eigentümer, sowie die unmittelbar daran angrenzenden Nachbarn, werden mittels eines Schreibens von der Marktgemeinde Waldegg persönlich über die Möglichkeit der Einsichtnahme und die Abgabe einer Stellungnahme verständigt. 

Folgende Änderungen sind im Entwurf enthalten:

  • Definition des bestehenden Radwegs im gesamten Gemeindegebiet, in den Abschnitten, die nicht über öffentliche Straßen (Verkehrsflächen) führen, als öffentliche Verkehrsfläche – Fuß-/Radweg (Vö – Fuß-/Radweg). 
  • Änderung der Widmung in Reichental neben dem bestehenden Radweg (nun öffentliche Verkehrsfläche – Fuß-/Radweg) in Grünland - Grüngürtel mit der Zweckwidmung Emissionsschutz/ Radbegleitgrün sowie des Bauland - Betriebsgebiets zu Bauland Sondergebiet – Reitsport und tw. zu Bauland Sondergebiet – Reitsport/ Seminarräumlichkeiten. Änderung der Widmung Bauland-Betriebsgebiet in private Verkehrsfläche bzw. zu Grünland Freihalteflächen- Retentionsfläche. 
  • Anpassung der Widmung des bestehenden Radwegs zwischen Oed und Reichental als öffentliche Verkehrsfläche – Fuß-/Radweg sowie Änderung der Widmung Bauland-Industriegebiet, in den Bereichen angrenzend an die Piesting, zu Grünland – Uferbegleitgrün/Erholungsraum. 

Jedermann ist berechtigt, in den Entwurf Einsicht zu nehmen sowie eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahmen sind im Gemeinderat zu erörtern, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung dieser Stellungnahmen. 

Für weitere Fragen betreffend diesem umfangreichen Thema, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, 

Bgm. Katharina Trettler-Schiefer

08.05.2026

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