Feuerbrandverordnung Jahrgang 2026

Aushängezeitraum: 25.06.2026 - 25.06.2029

Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr!
Die leicht übertragbare Krankheit unterliegt der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers!!!

Bei Verdacht bitten wir Sie, sich bei unserem Feuerbrandbeauftragten zu melden.

Feuerbrandbeauftragter: Horst Krenn, 0670/4024915

Betroffene Katastralgemeinden

Feuerbrandverordnung Jahrgang 2026 (87 KB) - .PDF

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