Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Geflügelpest (Vogelgrippe)

Land NÖ

Aufgrund der aktuellen Lage der Geflügelpest ("Vogelgrippe") in den Wildvogelbeständen in ganz Europa wurde als Vorsichtsmaßnahme das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko festgelegt. Diese Festlegung erfolgte in der "Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes" (Beilage 2) gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024.


Nähere Infos entehmen sie bitte dem angefügten Schreiben der NÖ Landesregierung.

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Geflügelpest 2025/2026

BEILAGE 1 Pflichten der Tierhalter im Gebiet mit erhöhtem Risiko 

BEILAGE 2 Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

11.11.2025

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