Rasenschnitt und Biomüllentsorgung

Ablagerungen von Rasenschnitt und Grünschnitt

Liebe Gemeindebürgerinnen! Liebe Gemeindebürger!

Biomüll ist lt. Abfallwirtschaftsverordnung in der Biotonne oder über den eigenen, am Grundstück befindlichen Komposthaufen zu entsorgen. 

Rasenschnitt eignet sich gut fürs Mulchen, ansonsten ist dieser ebenfalls in der Biotonne bzw. am Komposthaufen zu entsorgen. 

Keinesfalls darf Rasen- oder Grünschnitt auf Böschungen und im Bereich von Bächen aufgebracht werden! 

Der große Vorteil von Rasenschnitt als Mulch-Material, das Keimen von Unkräutern zu unterdrücken, verhindert bei Böschungen das Anwachsen von Pflanzen, welche zur Sicherung und Stabilisierung derselben beitragen würden. Besonders entlang von Bächen ist es aber unerlässlich, dass sich verschiedenen Pflanzen bis hin zu Bäumen ansiedeln. Eine gute Mischung an Bewuchs verhindert das Abrutschen von Böschungen im Starkregen- oder Hochwasserfall

Falls Sie ihren Rasenschnitt nicht kompostieren bzw. zum Mulchen verwenden, entsorgen Sie diesen bitte über die Biotonne. Auch wenn es sich um organisches Material handelt, welches langfristig verrottet, ist es nicht erlaubt, Rasenschnitt auf Allgemeinflächen zu entsorgen. 

Die Ablagerung von biogenem Material auf einem fremden Grundstück (jedes Wald- Straßen- oder Wiesengrundstück hat einen Besitzer) ist außerdem ein Eingriff in die Eigentumsrechte und somit verboten!

Darf ihr Nachbar in ihrem Garten seinen Grünschnitt entsorgen? Eher nicht, deshalb unsere große Bitte: 

Respektieren Sie das Eigentum anderer sowie unsere öffentlichen Straßen- und Grünflächen! 

Die Abgabe von Rasenschnitt, Grünschnitt und anderem größerem organischen Material ist bis auf Widerruf, täglich werktags, zwischen 9:00 Uhr und 9:30 Uhr sowie zu den angegebenen Öffnungszeiten, im Altstoffsammelzentrums möglich.

Vielen Dank!

verboten Grünschnittablagerungverbotene Grünschnittablagerung auf Privatbesitz

05.08.2025

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