Bei den NÖ Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal abgegeben werden.
- mittels einer Wahlkarte
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. Jänner 2025 12:00 Uhr abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag innerhalb des Gemeindegebietes in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, haben ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.
Persönliche Stimmabgabe (AM Wahltag)
Die Möglichkeiten zur Stimmabgabe in der Marktgemeinde Waldegg ist in folgend Wahllokalen möglich:
Sprengel 1: Gemeindeamt, Waldegg 42, 2754 Waldegg, 08:00-13:00 Uhr
Sprengel 2: Sportanlage Oed, Oed 20, 2755 Waldegg, 08:00-13:00 Uhr
Sprengel 3: Moser-Stockreiter, Wopfing 10, 2754 Waldegg, 08:00-13:00 Uhr
Sprengel 4: Bürogebäude Toifl, Reichental 310, 2761 Waldegg, 08:00-13:00 Uhr
Sprengel 5: Kleinkindbetreuung, Wopfing 1, 2753 Waldegg, 08:00-13:00 Uhr
Ihren Sprengel finden Sie auf der bereits übermittelten Wahlinformation.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die NÖ Gemeinderatswahl 2025 ist auf folgende Art möglich:
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr
Hinweis
Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.